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Vater und Sohn liegen auf einer Wiese

Erbrecht in Österreich Ein Überblick

Wir erklären Ihnen die wichtigsten Begriffe kompakt und verständlich:

Erbfolge, Pflichtteil, gültiges Testament und Vermächtnis mit Beispielen.

Mehr Informationen zum Erbrecht
Enkel hält Großmutter im Arm

Bestimmung von Erben

Rechtlich gesehen braucht jeder Verstorbene mindestens einen Erben oder eine Erbin. Zur Bestimmung der ErbInnen gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Wird ein gültiges Testament gefunden, gelten die getroffenen Anweisungen. Im Testament können ErbInnen eingesetzt, Quoten vergeben und Vermächtnisse verfügt werden. Dabei müssen Pflichtteile berücksichtigt werden.
  2. Hinterlässt der/die Verstorbene kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dadurch erben grundsätzlich Kinder, Ehepartnerinnen und Ehepartner. Sind diese nicht vorhanden, erben sukzessive Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten und so weiter. Sind keine nahen Angehörigen auffindbar, können ausnahmsweise Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten erben. Wenn auch diese nicht vorhanden sind, erbt der Staat.

Die wichtigsten Begriffe im neuen Erbrecht

UNICEF Österreich Testamentsbroschüre

Wie schreibe ich ein Testament nach dem neuen Erbrecht?

Die verschiedenen Möglichkeiten, ein Testament zu verfassen, sorgen häufig für Verwirrung. Damit ein Testament sicher gültig ist, muss man tatsächlich einige Formvorschriften beachten. Es ist aber leichter, als viele denken:

Die einfachste Form ist das handschriftliche Testament. Dieses ist in unserer kostenlosen Infobroschüre „Glück hinterlassen“ mit vielen Beispielen und Vorlagen erklärt.
Wer sicher gehen möchte oder spezielle Fragen hat, sollte sich das Testament vom Notar aufsetzen lassen. Diese Variante empfehlen wir auch aufgrund der Möglichkeit der Speicherung des Testaments im Zentralen Testamentsregister und der Hinterlegung im Safe des Notars.

Testamentsbroschüre anfordern
Aufschlüsselung der gesetzlichen Erbfolge nach neuem Erbrecht

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt im Todesfall immer, wenn kein Testament hinterlassen wurde. Außerdem, wenn

  • ein Testament sich als ungültig erweist,
  • das Testament nicht gefunden wird, oder
  • in einem Testament nicht über die gesamte Erbschaft verfügt wird. Hierbei gilt sie nur für den Rest.

 

 

Dabei folgt das Gesetz der Vermutung, dass Menschen grundsätzlich an ihre engsten Verwandten (Kinder und Ehepartner) vererben möchten. Sind diese nicht vorhanden, kommen absteigend die Eltern, Geschwister, Nichten/Neffen, oder auch die (Nachkommen der) Großeltern zum Zug.

Ergebnisseite des UNICEF Erbrechners

Symbolbild Beispielseite

Wer bekommt nach dem österreichischen Erbrecht einen Pflichtteil?

Nach dem Erbrecht von 2017 steht in Österreich ein Pflichtteil im Prinzip nur noch Ehegatten, Kindern und deren Nachkommen zu. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, den Pflichtteil weiter zu verkürzen oder Berechtigte sogar völlig zu enterben.
Wer in Ihrem Fall berechtigt wäre und wie hoch der Pflichtteil ist, können Sie in unserem Erbrechner einfach berechnen.

Mehr zum Thema Vererben und Testament finden Sie in unserer unverbindlichen Infobroschüre.

Mit der freiwilligen Angabe Ihrer personenbezogenen Daten, willigen Sie in die Datenverarbeitung zum Zweck der Zusendung unserer Testamentsbroschüre und weiterer Informationen zum Thema Testamentsspenden ein. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Herzlichen Dank für Interesse!

Wir schicken Ihnen die Broschüre in den nächsten Tagen zu.

Diese Website kann eine professionelle Rechtsberatung nicht ersetzen. Bitte wenden Sie sich an einen Notar oder Anwalt, wenn Sie ein Testament errichten möchten.